Die Ritter und Herren von Rheinbach
Aus dem Jahr 1178 stammt die Urkunde, in der erstmals von einem Rittergeschlecht die Rede ist, welches sich "de Reinbach" nannte. |
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Das Geschlecht derer von Rheinbach dürfte jedoch deutlich älter sein. Wahrscheinlich waren sie ursprünglich Wirtschaftsbeamte (villici) der Prümer Grundherrschaft. Im Laufe der Zeit waren sie zu Ministerialen - Dienstleuten - aufgestiegen und hatten entsprechend eine ritterliche Lebensweise angenommen. Die Ritter von Rheinbach waren die Kastellane, die Burggrafen, auf Burg Rheinbach. In dieses Amt waren sie als Dienstleute des Klosters Prüm eingesetzt. Als solche stand Ihnen ein Drittel des Gerichtsgefälles und ein Drittel der in Rheinbach gezahlten Steuern zu. Die Urkunde von 1178 zeigt die Ritter von Rheinbach nun jedoch im Umfeld des Kölner Erzbischofs. In seinen Diensten sollten sie zu weiterem Ansehen gelangen. Neben dem Amt des Kastellans gab es in Rheinbach nämlich noch drei weitere Rechtsansprüche: die Vogtei und damit die hohe Gerichtsbarkeit, das Schultheißenamt (die niedere Gerichtsbarkeit) und die Herrschaft. Alle vier Rechtsansprüche waren aus der Prümer Grundherrschaft hervorgegangen und gelangten im Laufe der Zeit ebenfalls in die Hand der Ritter von Rheinbach. |
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Die Stammtafel der Ritter und späteren Herren von
Rheinbach (1256 - 1349). Die Jahreszahlen geben nicht die Lebensdaten an, sondern den Zeitraum, aus
welchem Urkunden mit den jeweiligen Namen bekannt sind. Umgezeichnet nach FLINK 2003. |
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