Das Leben in der Stadt

Da Rheinbach keine landesherrliche Gründung war, sondern die Herren von Rheinbach ihre Rechte mehr oder weniger usurpiert hatten, ist Rheinbach im Gegensatz zu anderen Gründungsstädten auch kein Stadtrecht verliehen worden. Erst 1327 erhielt Rheinbach vom Landesherrn städtische Privilegien - als Gegenleistung für die Anerkennung des Erzbischofs als Lehnsherrn.

Rheinbach war immer eine Eigenstadt - hier galt der Spruch "Stadtluft macht frei" nur eingeschränkt. Die Bürger Rheinbachs waren den Herren von Rheinbach zinspflichtig - sie blieben grundherrschaftlich gebunden. Das waren durchaus normale Verhältnisse in den kleineren Gründungsstädten.

Modell Rheinbachs nach dem Urkataster
Modell Rheinbachs im Stadtarchiv, basierend auf dem Urkataster aus dem 19. Jahrhundert.
1. Burg; 2. Filialkirche St. Martin; 3. Bürgerhaus; 4. Zehnthof des Klosters Himmerod; 5. Wassermühle; 6. Mieler Hof; 7. Prümer Stadelhof; 8. Prümer Adelshof; 9. Brunnen auf der Hauptstraße.

 

So hatte Rheinbach im Mittelalter auch keinen Stadtrat und damit keine bürgerliche Selbstverwaltung. Im Bürgerhaus (3), gegenüber der Kirche (2) südlich der Hauptstraße gelegen, tagte das Schöffenkollegium, das Niedergericht. Es war also mehr eine Gerichtslaube, kein echtes Rathaus. Zentrum des politischen Lebens im mittelalterlichen Rheinbach war und blieb daher die Burg (1).

Hier wurden sämtliche Entscheidungen, die die Stadt betrafen, alleine von den Herren von Rheinbach getroffen - sie werden sich wahrscheinlich mit den Schöffen beraten haben, aber nötig war das nicht.

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